Ziel der 2. Thurkorrektion
Rahmenbedingungen für die Revitalisierung der Thur
Aufgrund der hohen Schäden der Hochwasser von 1977 und 1978 wurde das Thurrichtprojekt von 1979 (TRP79) für den Thurgau ausgearbeitet. Sein Kernsatz lautet: "Das Thurvorland gehört der Thur".
Am 29. März 1982 wurde das TRP79 vom Parlament angenommen. Im September 2001 haben die zuständigen Regierungsräte aller Thurkantone ein Grundsatzpapier zur nachhaltigen Entwicklung der Thur unterzeichnet. Im November 2004 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau das Grundsatzpapier
"2. Thurkorrektion - Konzept 2002" [332 kB] (Bilder und Pläne) genehmigt und die darin festgehaltenen Planungen dem Amt für Umwelt zur Umsetzung übergeben, jeweils im Rahmen der jährlich vorgesehenen Budgets.
Damit gelten nachfolgende Leitsätze zur Weiterentwicklung des Lebensraumes Thur:
Hochwasserschutz
- Schutz für Menschen und erheblicher Sachwerte;
- Schutz von Kulturland;
- Kontrollierte Ableitung der Hochwasser.
Genügend Platz ermöglicht schadlosen Abtransport von Wasser und Geschiebe und gleicht Hochwasser aus
Ökologie
- Flussdynamik zulassen;
- Lebensräume im Flussraum aufwerten;
- Auengebiete aufwerten;
- ökologisch verträgliche Naherholungsgebiete an der Thur.
Standorttypisch bewachsenes Ufer und Umland erhöhen die Selbstreinigungskraft des Flusses und bauen Nährstoffe ab. Das ist wichtig für den Erhalt der Grundwasserqualität.
Nutzung
- Extensive Nutzung im Flussraum;
- Sicherstellung der Grundwassernutzung d.h. der Trinkwasserversorgung;
- Koordination der verschiedenen Amtsstellen und Fachgebiete.
Die Uferbereiche verbinden Lebensräume und Landschaftsteile. Wie der Flussraum nach der Korrektion genutzt werden kann, bleibt in der politischen Diskussion.
Oberstes Ziel der Thurkorrektion ist die Hochwassersicherheit (englischer Text (53 kB) von Dr. Marco Baumann, Leiter Abteilung Wasserwirtschaft und Wasserbau) für die Menschen, die Siedlungen, das bewirtschaftete Land und die Verkehrswege einschliesslich der Brücken und Stege. Dafür werden u.a. Dämme erhöht und verstärkt sowie die Höhe der Vorländer ausgeglichen. Das zweite Ziel ist die ökologische Aufwertung des ganzen Flussgebietes. Dies wird durch Aufweitungen und Ufersicherungen wie Buhnen, Faschinen und andere Massnahmen erreicht. Drittens soll die Sohlenerosion gestoppt werden. Dafür wird grobes Material in die Sohle beigegeben und das Gerinne verbreitert. Das trägt wesentlich zum Erhalt der Grundwasserreserven bei.



